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Made in Europe Bonus für Photovoltaik Anlagen

Made-in-Europe-Bonus: Zuschlag für europäische Komponenten

Der Made-in-Europe-Bonus ist kein Vorhaben mehr, sondern geltendes Förderrecht. Seit dem zweiten Fördercall 2025 – wirksam ab 23. Juni 2025 – erhöht sich der EAG-Investitionszuschuss, wenn Module, Wechselrichter oder Stromspeicher aus europäischer Wertschöpfung stammen. Auch für die Fördercalls 2026 gilt die Regelung unverändert.

Rechtsgrundlage sind § 6 Abs. 6 und Abs. 7 der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom (EAG-IZV). Wie der Bonus im Rahmen der gesamten Förderabwicklung einzuordnen ist, steht auf unserer Seite zur EAG-Abwicklungsstelle; die Antragsschritte im Detail finden Sie unter Photovoltaik-Förderung beantragen.

Wie hoch der Zuschlag ausfällt

KomponenteZuschlagBezugsgröße
Photovoltaikmodule+ 10 %Fördersatz der PV-Anlage
Wechselrichter+ 10 %Fördersatz der PV-Anlage
Summe PV-Anlagebis + 20 %§ 6 Abs. 6 EAG-IZV
Stromspeicher+ 10 %Förderbetrag für den Speicher

Häufig liest man von „bis zu 30 Prozent“. Das ist nur richtig, wenn man den Speicherzuschlag mitzählt – er wirkt aber auf einen anderen Förderbetrag. Für die PV-Anlage selbst liegt die Obergrenze bei 20 Prozent.

Wichtig sind zusätzlich die beihilfenrechtlichen Deckel. Wo der Bonus greift, ist der Investitionszuschuss für die PV-Anlage mit maximal 65 Prozent der förderfähigen Nettokosten für kleine, 55 Prozent für mittlere und 45 Prozent für große Unternehmen begrenzt. Beim Stromspeicher liegen die Grenzen bei 50, 40 und 30 Prozent. Bei kleineren Projekten spielt das selten eine Rolle, bei größeren kann es den Bonus rechnerisch aufzehren – das prüfen wir vorab.

Was als europäische Wertschöpfung gilt

Die Anforderungen unterscheiden sich je Komponente deutlich – und das ist der Punkt, an dem die meisten Projekte scheitern:

  • Photovoltaikmodule: Sämtliche in Anhang 1 der Verordnung genannten Fertigungsschritte müssen im EWR oder in der Schweiz erfolgt sein.
  • Wechselrichter: Ebenfalls sämtliche Schritte, insbesondere die Bestückung der Leiterplatten und die Endfertigung.
  • Stromspeicher: Hier genügt bereits einer der festgelegten Fertigungsschritte im EWR oder in der Schweiz – deutlich leichter erfüllbar als bei Modulen.

Maßgeblich ist nicht die eigene Einschätzung, sondern die offizielle Whitelist: Hersteller müssen die Eignung ihrer Produkte durch den Nachweis einer Konformitätsbewertungsstelle belegen lassen. Nur gelistete Produkte sind bonusfähig. Die aktuellen Listen zu Modulen, Wechselrichtern und Speichern veröffentlicht die EAG-Abwicklungsstelle.

Die zwei Fallen in der Praxis

1. Der Bonus muss bereits bei der Antragstellung beantragt werden. Im EAG-Portal gibt es dafür eine eigene Checkbox. Nachträglich lässt sich das nicht korrigieren – wer sie übersieht, verliert den Zuschlag für das gesamte Projekt.

2. Die Komponente muss auch zum Zeitpunkt der Endabrechnung gelistet sein. Wird ein Produkt zwischenzeitlich von der Whitelist genommen oder liefert der Errichter ein anderes Modell, entfällt der Bonus rückwirkend. Deshalb gehört die Whitelist-Konformität in das Leistungsverzeichnis und in den Auftrag – nicht ins Verkaufsgespräch.

Genau das ist ein Grund, warum wir Leistungsverzeichnis und Ausschreibung vor die Anbieterauswahl stellen: Die Bonusfähigkeit wird dort verbindlich festgeschrieben, statt sich später als Missverständnis herauszustellen.

Rechnet sich der Bonus immer?

Nein – und das ist die Rechnung, die kaum jemand aufmacht. Europäisch gefertigte Module und Wechselrichter sind in der Anschaffung häufig teurer als vergleichbare Produkte aus asiatischer Fertigung. Ob der Zuschlag von 10 oder 20 Prozent auf den Fördersatz diesen Aufpreis übersteigt, hängt vom konkreten Angebot ab.

Bei Stromspeichern fällt die Rechnung häufiger positiv aus, weil die Anforderung dort niedriger ist und mehr Produkte gelistet sind. Bei Modulen ist die Auswahl enger. Photovoltaik Austria hat den Bonus deshalb schon bei seiner Einführung als bürokratisch enges Korsett kritisiert.

Wir rechnen beide Varianten durch – mit und ohne Bonus, auf Basis der tatsächlichen Angebotspreise aus der Ausschreibung. Das Ergebnis kann auch lauten: Die günstigere Anlage ohne Bonus bleibt unterm Strich günstiger. Da wir an der Anlage nichts verdienen, können wir Ihnen das sagen.

Zeitpunkt und Fristen

Der Bonus ist an den EAG-Investitionszuschuss gekoppelt und damit an dessen Fördercalls mit begrenztem Budget. Die Vergabe erfolgt nach Einreichzeitpunkt – die Vorbereitung sollte vier bis sechs Wochen vor dem Call beginnen, weil bis dahin Genehmigungen, Zählpunkt und die Komponentenauswahl feststehen müssen. Termine finden Sie im OeMAG-Förderkalender und im offiziellen Förderkalender der EAG-Abwicklungsstelle.

Zu beachten: Investitionszuschuss und Marktprämie schließen einander aus. Für größere Anlagen mit hohem Einspeiseanteil kann die Marktprämie die wirtschaftlich bessere Wahl sein – dann entfällt der Made-in-Europe-Bonus allerdings, weil er ein Zuschlag zum Investitionszuschuss ist. Auch diese Abwägung gehört vor die Anlagenplanung, nicht danach.

Weiterführende Quellen

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Förderweg für Ihr Projekt prüfen

Investitionszuschuss mit oder ohne Made-in-Europe-Bonus, oder doch Marktprämie: Welcher Weg der richtige ist, hängt von Anlagengröße, Einspeiseanteil und Angebotspreisen ab. Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, welche Varianten für Sie überhaupt in Frage kommen und welchen Aufwand die Prüfung hat. Die Berechnung selbst ist eine beauftragte Leistung – auf Honorarbasis nach Aufwand, mit vorab vereinbarter Obergrenze.

📞 0664 510 34 17 · office@photovoltaik-service.at · Zum Anfrageformular

Stand: August 2026. Fördersätze, Whitelists und Fristen ändern sich – vor Antragstellung den aktuellen Stand bei der EAG-Abwicklungsstelle prüfen.