Energiegemeinschaft gründen
Energiegemeinschaft

Ist eine Energiegemeinschaft sinnvoll?

Ist eine Energiegemeinschaft sinnvoll? Energiegemeinschaft gründen bringt Vorteile. Doch es gibt verschiedene Arten von Energiegemeinschaften. Und es gibt Aspekte deren Klärung im Vorfeld wichtig sind, wenn Sie eine Energiegemeinschaft gründen möchten.

Welche Arten von Energiegemeinschaften gibt es in Österreich?

Die drei Energiegemeinschaften in Österreich: GEA, EEG und BEG

Österreich bietet verschiedene Modelle von Energiegemeinschaften, die eine nachhaltige und gemeinschaftsbasierte Energieversorgung ermöglichen. Diese Modelle tragen zur Energiewende bei und fördern die Nutzung erneuerbarer Energien.

1. Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA)

Die Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen (GEA) ermöglichen es mehreren Parteien, gemeinsam erzeugten Strom zu nutzen – beispielsweise aus einer Photovoltaikanlage auf einem Mehrparteienhaus. Der erzeugte Strom wird direkt unter den Teilnehmern verteilt, ohne das öffentliche Netz zu nutzen. Dies steigert den Eigenverbrauch, senkt die Stromkosten und reduziert Netzentgelte.
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA)

2. Erneuerbare Energiegemeinschaften (EEG)

Die Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG) geht einen Schritt weiter: Hier können sich Teilnehmer nicht nur innerhalb eines Gebäudes, sondern auch über das öffentliche Stromnetz zusammenschließen. EEGs dürfen verschiedene Arten von erneuerbarer Energie (Strom, Wärme, Gas) erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Dies ermöglicht eine dezentrale Energieversorgung und fördert den regionalen Austausch von erneuerbarer Energie.
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG)

3. Bürger-Energiegemeinschaften (BEG)

Die Bürger-Energiegemeinschaft (BEG) erlaubt es Privatpersonen, aktiv am Energiemarkt teilzunehmen. Im Gegensatz zur EEG darf die BEG nicht nur erneuerbare, sondern auch konventionelle Energie handeln. Dies bietet Bürgern die Möglichkeit, sich unabhängig von großen Energieversorgern zu organisieren und selbst Strom zu erzeugen, zu speichern und zu verkaufen.
Bürgerenergiegemeinschaften (BEG)

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Ist eine Energiegemeinschaft sinnvoll? Vorteile der Energiegemeinschaften

Kosteneinsparung durch gemeinschaftliche Nutzung
Nachhaltige Energieversorgung durch erneuerbare Energien
Unabhängigkeit von großen Energieversorgern
Förderung der regionalen Energiewirtschaft

Diese Modelle bieten eine zukunftsweisende Lösung für eine nachhaltige und wirtschaftliche Energieversorgung in Österreich.

Benefit Tool – Berechnungsprogramm:
Mit dem Benefit Tool der Plattform für Energiegemeinschaften
können diewichtigsten Aspekte Ihrer Energiegemeinschaft simulieren.
Sie können das  Benefit-Tool auch als Bürgerenergiegemeinschaft
verwenden, nicht nur als Erneuerbare Energiegemeinschaft.

FolgendeInfos benötigen Sie vorab:
Den Gesamtverbrauch der Mitglieder ohne eigene Erzeugungsanlagen
Stromverbrauch und Leistung der Überschusseinspeiser:innen
Leistung von reinen Erzeugungsanlagen – Photovoltaik, Kleinwasserkraft
undWind.  

Zum Benefit Tool:
https://www.energieinstitut.at/tools/benefit/

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage
Es können mehrere Personen, die einen gemeinsamen Netzanschluss nützen, imRahmen einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage Strom produzieren und gemeinschaftlich verwerten.

Grundstücksübergreifende Energiegemeinschaften
Mehrere Personen können auch über Grundstücksgrenzen hinweg Energieproduzierten, speichern, verwerten und verkaufen. Bei dengrundstücksübergreifenden Gemeinschaften sind zwei Formen möglich: die lokalbeschränkte „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft“ und die innerhalb Österreichsgeografisch unbeschränkte „Bürgerenergiegemeinschaft“.

Wie gründe ich eine Energiegemeinschaft? Hier erfahren Sie mehr dazu.

Suchen SieUnterstützung bei der Gründung einer Energiegemeinschaft?
Dann beraten wir Sie gerne. Sie erreichen uns tel.: unter 0664 510 34 17
bzw. per E-Mail unter office@photovoltaik-service.at

Die ÖsterreichischeKoordinationsstelle für Energiegemeinschaften
liefert Informationen zum Thema
Energiegemeinschaften:https://energiegemeinschaften.gv.at/


Energiegemeinschaften – weiterführende Links:

Österreichische Koordinierungsstelle für Energiegemeinschaften
energiegemeinschaften.gv.at/

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Energiegemeinschaften
energiegemeinschaften.gv.at/faq/

Wie weiter?
https://energiegemeinschaften.gv.at/erste-schritte/

Musterverträge
https://energiegemeinschaften.gv.at/download-bereich/

Download Bereich
https://energiegemeinschaften.gv.at/download-bereich/


Das Programm unterstützt Energiegemeinschaften mit innovativem
Charakter, diedas volle Potenzial von Energiegemeinschaften
gemäß EAG nutzen und über denderzeit üblichen Standard von
Energiegemeinschaften (eine Erzeugungsanlage inder Gemeinschaft
abrechnen) hinausgehen, um möglichst effizient und rasch von
der qualifizierten Planung zu einer Gründung und Umsetzung bzw. zur
Erweiterungzu kommen.

Information über Energiegemeinschaften bei E-Control

https://www.e-control.at/energiegemeinschaften

Information zu Erneuerbaren Energiegemeinschaften bei der WKO

Information über Energiegemeinschaften bei PhotovoltaicAustria
https://pvaustria.at/eag-energiegemeinschaften/

Information über Erneuerbare Energiegemeinschaften bei den WienerNetzen

https://www.wienernetze.at/erneuerbare-energie-gemeinschaften

Information über Erneuerbare Energiegemeinschaften bei Salzburg Netz

Information über Erneuerbare Energiegemeinschaften bei Netz Burgenland

E-Friends:

https://www.efriends.at/energiegemeinschaften.html

Cancom Energiegemeinschaft

Energiegemeinschaft



Novelle für Peer-to-Peer Energiegemeinschaften in Österreich!

Die geplante Änderung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) bringt neue Regelungen für Peer-to-Peer-Verträge, die es ermöglichen, erneuerbaren Strom direkt zwischen Marktteilnehmern zu handeln. Das bedeutet, dass Eigenversorger ihren selbst erzeugten Strom nicht nur innerhalb von Energiegemeinschaften weitergeben, sondern auch direkt an Endkunden verkaufen können.

Einige wichtige Punkte der Novelle: ✅ Erweiterung der Rechte für Verbraucher – Mehr Möglichkeiten zur aktiven Teilnahme am Energiemarkt. ✅ Neue Marktrollen – Definitionen für Eigenversorger, Aggregatoren und Stromhändler wurden überarbeitet. ✅ Lockerung der Regelungen für Direktleitungen – Erleichterungen beim Netzanschluss für dezentrale Energieprojekte. ✅ Integration von Speichern – Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen dürfen künftig Speicher nutzen.