Welche Auswirkung hat die Spitzenkappung von Photovoltaik Strom in Österreich?
Ab 1. Jänner 2027 erhalten Netzbetreiber das Recht, die Einspeiseleistung von Windkraft- und Photovoltaikanlagen dauerhaft zu begrenzen (Spitzenkappung), um Netzengpässe zu vermeiden.
⚡ Regelungsdetails
- Windkraftanlagen (§ 101 Abs. 1):
- Dynamische Begrenzung der netzwirksamen Leistung.
- Maximal 1 % der Jahresenergiemenge einer Referenzanlage oder 15 % der Maximalkapazität dürfen gekappt werden.
- Referenzanlage wird durch Gutachten festgelegt, standortabhängig.
- Photovoltaikanlagen (§ 101 Abs. 2):
- Statische oder dynamische Begrenzung möglich.
- Mindestens 70 % der Modulspitzenleistung müssen erhalten bleiben.
- Nach Herstellung der Steuerbarkeit: dynamische Vorgabe durch Netzbetreiber.
- Ausnahmen (§ 101 Abs. 4):
- Kein Recht auf Spitzenkappung, wenn:
- Betreiber die Kosten für einen unbeschränkten Netzanschluss trägt.
- Direktleitung vorhanden ist (85 % Wind / 60 % PV).
- Kleinanlagen ≤ 7 kW.
- Kein Recht auf Spitzenkappung, wenn:
- Transparenz & Reporting (§ 101 Abs. 5–6):
- Netzbetreiber müssen Begrenzungen frühzeitig elektronisch ankündigen.
- Dokumentation und jährliche Aufstellung für Betreiber.
- Veröffentlichung im Tätigkeitsbericht der E-Control.
- Evaluierung (§ 101 Abs. 7):
- Zwei Jahre nach Inkrafttreten erfolgt eine externe Evaluierung durch den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus.
- Fokus: Integration erneuerbarer Energien und Kostenentwicklung.
📈 Bedeutung für Investoren
- Planungsrisiko: Einspeiseleistung kann ab 2027 dynamisch reduziert werden – direkte Auswirkungen auf Ertragsprognosen.
- Absicherung: Investoren sollten Speicherlösungen oder Direktleitungen prüfen, um Ausnahmen zu nutzen.
- Kostenhebel: Finanzierungskalkulationen müssen die potenziellen Verluste durch Spitzenkappung berücksichtigen.
- Transparenz: Regelmäßige Berichte schaffen Nachvollziehbarkeit, aber keine Garantie für stabile Erträge.
- Strategische Chance: Batteriespeicher und Lastmanagement werden zum zentralen Business Case, um die Auswirkungen der Spitzenkappung abzufedern.
Was bedeutet das für Investoren? Die Spitzenkappung nach § 101 ElWG ist ein regulatorisches Risiko, das ab 2027 die Erträge von Wind- und PV-Anlagen begrenzen kann. Speicherlösungen und Netzoptimierung sind entscheidend, um dieses Risiko zu managen und die Wirtschaftlichkeit zu sichern.