Marktprämie als Förderung für PV Anlagenbetreiber
Marktprämie für Photovoltaik bringt bares Geld

Marktprämie – Förderbudget angehoben

Die Marktprämie spült Geld in die Kassen von Photovoltaik Anlagen-Betreibern. Denn die Österreichische Bundesregierung hat über die Marktprämienverordnung die Fördervolumina für erneuerbare Energien im Jahr 2024 und 2025 deutlich erhöht. Und die Veröffentlichung der Zuschläge der letzten Photovoltaik-Ausschreibung sind ebenfalls abrufbar.

Diese Maßnahme ist als Betriebsförderung eine finanzielle Unterstützung für Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien und ist Teil des Fördersystems im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes. Wie funktioniert das? Nun, die Höhe der Marktprämie bestimmt sich aus der Differenz zwischen dem jeweils im Rahmen einer Ausschreibung ermittelten oder mit Verordnung zum Zeitpunkt der Antragstellung festgelegten anzulegenden Wert und dem jeweiligen Referenzmarktwert oder Referenzmarktpreis in Cent pro kWh.

Der Gesetzgeber sorgt mit dieser langfristigen Unterstützung und einer Laufzeit von 20 Jahren für einen weiteren Ausbau im Bereich der Photovoltaik


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Was ist die Marktprämie?

Die Betriebsförderung ist eine finanzielle Unterstützung für Betreiber u.a. von Photovoltaik Anlagen und ist Teil des Fördersystems im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes.

Die Höhe der Marktprämie bestimmt sich aus der Differenz zwischen dem jeweils im Rahmen einer Ausschreibung ermittelten oder mit Verordnung zum Zeitpunkt der Antragstellung festgelegten anzulegenden Wert und dem jeweiligen Referenzmarktwert oder Referenzmarktpreis in Cent pro kWh.

Der Gesetzgeber sorgt mit dieser langfristigen Unterstützung und einer Laufzeit von 20 Jahren dafür, dass die Anlage wirtschaftlich sauberen Strom produzieren kann.

Wie hoch ist die Marktprämie?

Derzeit liegt sie bei 8,98 Cent – sie wird laufend angepasst.

Photovoltaik Anlage / Ost-West System
Marktprämie für Photovoltaik: das lohnt sich

Ausschreibungsphase für Photovoltaik

Die Vergabe der Marktprämie für Photovoltaikanlagen erfolgt im Jahr 2024 an vier Ausschreibungsterminen. An der Ausschreibung können Neuanlagen und Erweiterungen mit einer Modulspitzenleistung von mehr als 10 kWp teilnehmen. Die Anlagen dürfen zum Zeitpunkt der Gebotslegung noch nicht in Betrieb sein.

Nächster Gebotstermin für die Marktprämie

Das Gebot für die Marktprämie kann wieder ab 10. September abgegeben werden. Gebote mit einer Anlagenleistung von mehr als 100 kWp müssen bis zum Gebotstermin eine Erstsicherheit hinterlegen (Überweisung oder Bankgarantie). Die Hinterlegung der Erstsicherheit muss bis zum Gebotstermin erfolgt sein, ansonsten gilt das Gebot als zurückgezogen.

Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der EAG-Abwicklungssstelle.

uch einen Made in Europe Bonus.


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