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Strom einspeisen – so funktioniert das

Kurz gesagt: Für Ihren selbst erzeugten Strom benötigen Sie einen Abnehmer. Ohne Energieliefervertrag (Energieabnahmevertrag) mit einem Energieversorgungsunternehmen oder der OeMAG erteilt der Netzbetreiber keine Freigabe zur Einspeisung — die Anlage darf dann nicht in Betrieb gehen.

Bitte fordern Sie diesen Vertrag zeitgerecht an. Am besten sofort, sobald Ihnen die Einspeisezählpunktnummer vorliegt. Warten Sie nicht bis zur Fertigstellung der Anlage.

Warum das notwendig ist

Der Netzbetreiber gibt Ihre Anlage erst frei, wenn feststeht, wer den eingespeisten Strom bilanziell übernimmt. Dafür meldet Ihr künftiger Abnehmer — OeMAG oder Energieversorger — Ihren Einspeisezählpunkt beim Netzbetreiber an. Erst nach Eingang dieser Anmeldebestätigung erfolgt die Freischaltung des Einspeisezählwerks und die Plombierung des Zählers.

Das bedeutet in der Praxis: Zwischen Ihrer Vertragsanfrage und der Netzfreigabe stehen mehrere Bearbeitungsschritte bei zwei verschiedenen Unternehmen. Diese Zeit lässt sich nicht abkürzen — aber sie lässt sich parallel zur Bauphase nutzen.

Der häufigste Fehler: Die Anlage ist fertig montiert, die Fertigmeldung ist erfolgt — und erst dann beginnt jemand, sich um den Abnahmevertrag zu kümmern. Die Anlage steht dann fertig auf dem Dach und produziert wochenlang nichts.

Der richtige Zeitpunkt

ZeitpunktWas zu tun ist
Netzzusage liegt vor, Einspeisezählpunktnummer erhaltenJetzt Vertrag anfordern
Anlage in MontageVertrag unterschreiben und retournieren
Fertigmeldung durch ElektrotechnikerAnmeldebestätigung sollte bereits beim Netzbetreiber sein
NetzfreigabeAnlage geht in Betrieb, Einspeisung wird vergütet

Schritt 1: Abnehmer wählen

Sie haben zwei Möglichkeiten. Beide sind zulässig, die Entscheidung liegt bei Ihnen.

Variante A — OeMAG (Marktpreismodell)

Sie erhalten den monatlich veröffentlichten Marktpreis. Keine Bindung an einen bestimmten Energieversorger, keine Kopplung an Ihren Stromliefervertrag. Die Anmeldung erfolgt online. Ein Wechsel weg von der OeMAG und wieder zurück ist an Fristen gebunden.

Variante B — Energieversorger

Viele Energieversorger bieten eigene Einspeisetarife an, teilweise über dem OeMAG-Marktpreis. Diese sind allerdings häufig an Bedingungen geknüpft — insbesondere daran, dass Sie auch Ihren Strombezug über dasselbe Unternehmen abwickeln. Auch längere Bindungsfristen sind üblich.

Praktischer Hinweis: Wenn Sie ohnehin bereits Kunde eines Energieversorgers sind, ist die Anfrage dort meist der schnellste Weg — Ihre Stammdaten liegen bereits vor. Sprechen Sie Ihren bestehenden Anbieter zuerst an.


Schritt 2: Diese Daten benötigen Sie

Halten Sie folgende Angaben bereit, bevor Sie den Vertrag anfordern. Fehlende oder abweichende Daten sind die häufigste Ursache für Rückfragen und Verzögerungen.

  • Einspeisezählpunktnummer — 33-stellig, beginnt mit AT. Nicht zu verwechseln mit der Zählpunktnummer für den Strombezug.
  • Zählpunktnummer Bezug — falls ein Kombiangebot gewünscht ist
  • Netzbetreiber — z. B. Wiener Netze, Netz Niederösterreich
  • Anlagenleistung in kWp — exakt laut Netzzusage
  • Wechselrichter — Hersteller, Typ, Anzahl
  • Geplantes Inbetriebnahmedatum
  • Einspeiseart — Überschusseinspeisung oder Volleinspeisung
  • Anlagenbetreiber — vollständiger Name bzw. Firmenwortlaut, Adresse
  • UID-Nummer — bei betrieblichen Anlagen
  • Bankverbindung — IBAN, lautend auf den Anlagenbetreiber

Wichtig bei betrieblichen Anlagen

Der Vertragspartner des Abnahmevertrags muss dieselbe Rechtsperson sein wie der Inhaber des Einspeisezählpunkts. Wenn Liegenschaft und Betrieb bei Ihnen auf zwei Gesellschaften aufgeteilt sind — etwa Besitz- und Betriebsgesellschaft — klären Sie vorab, auf wen der Zählpunkt lautet. Eine Abweichung führt zur Ablehnung der Anmeldung, und die Korrektur kostet mehr Zeit als die ursprüngliche Anmeldung.

Dasselbe gilt, wenn zwischen Netzzusage und Fertigstellung ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.

Schritt 3: Vertrag abschließen

Fordern Sie den Vertrag beim gewählten Abnehmer an — in der Regel über dessen Online-Formular oder Kundenportal. Nach Prüfung erhalten Sie den Vertrag zur Unterschrift.

Retournieren Sie ihn vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Unvollständige Unterlagen werden nicht bearbeitet, und Sie erfahren davon meist erst auf Nachfrage.

Der Abnehmer übermittelt anschließend die Anmeldebestätigung an Ihren Netzbetreiber. Je nach Netzbetreiber erhalten Sie im Zuge dieser Abwicklung zusätzlich einen Einspeise-Netznutzungsvertrag — auch dieser muss unterschrieben retourniert werden.

Schritt 4: Das brauche ich von Ihnen

Bitte senden Sie mir nach Vertragsabschluss folgende Unterlagen:

  1. Abnahmevertrag — Kopie, unterschrieben
  2. Anmeldebestätigung des Energieabnehmers — sofern Sie eine Kopie erhalten
  3. Einspeise-Netznutzungsvertrag — sofern vom Netzbetreiber übermittelt

Damit kann ich den Status der Netzfreigabe verfolgen und bei Verzögerungen gezielt nachfassen.


Häufige Fragen

Muss ich den Vertrag wirklich selbst abschließen?

Ja. Es handelt sich um einen Energieliefervertrag zwischen Ihnen als Anlagenbetreiber und dem Abnehmer. Ich kann Sie dabei unterstützen und die Unterlagen prüfen, den Vertrag abschließen müssen Sie selbst.

Wie lange dauert das?

Das hängt von Abnehmer und Netzbetreiber ab und liegt außerhalb meines Einflussbereichs. Planen Sie mehrere Wochen ein — deshalb die Empfehlung, so früh wie möglich zu starten.

Kann ich die Anlage vorher schon nutzen?

Nein. Vor der Freigabe durch den Netzbetreiber darf die Anlage nicht in Betrieb genommen werden — auch nicht für den reinen Eigenverbrauch, da der Wechselrichter netzparallel arbeitet.

Was ist, wenn ich den falschen Vertrag abschließe?

Ein Wechsel des Abnehmers ist möglich, aber an Fristen gebunden. Wenn Sie unsicher sind, welche Variante zu Ihrem Verbrauchsprofil passt: fragen Sie vor der Unterschrift.

Ich habe eine Förderzusage mit Frist — spielt das eine Rolle?

Ja, und zwar erheblich. Förderzusagen sind an eine Frist für den Nachweis der Inbetriebnahme gebunden. Da die Inbetriebnahme von der Netzfreigabe abhängt und diese vom Abnahmevertrag, hängt Ihre Fördersumme mittelbar an diesem Schritt. Bitte informieren Sie mich über Ihre Frist, damit wir rückwärts planen können.


Bei Fragen zum Verfahren erreichen Sie mich unter PLATZHALTER KONTAKT.