Welche Auswirkung hat die Spitzenkappung von Photovoltaik Strom in Österreich?

Ab 1. Jänner 2027 erhalten Netzbetreiber das Recht, die Einspeiseleistung von Windkraft- und Photovoltaikanlagen dauerhaft zu begrenzen (Spitzenkappung), um Netzengpässe zu vermeiden.

⚡ Regelungsdetails

  • Windkraftanlagen (§ 101 Abs. 1):
    • Dynamische Begrenzung der netzwirksamen Leistung.
    • Maximal 1 % der Jahresenergiemenge einer Referenzanlage oder 15 % der Maximalkapazität dürfen gekappt werden.
    • Referenzanlage wird durch Gutachten festgelegt, standortabhängig.
  • Photovoltaikanlagen (§ 101 Abs. 2):
    • Statische oder dynamische Begrenzung möglich.
    • Mindestens 70 % der Modulspitzenleistung müssen erhalten bleiben.
    • Nach Herstellung der Steuerbarkeit: dynamische Vorgabe durch Netzbetreiber.
  • Ausnahmen (§ 101 Abs. 4):
    • Kein Recht auf Spitzenkappung, wenn:
      1. Betreiber die Kosten für einen unbeschränkten Netzanschluss trägt.
      2. Direktleitung vorhanden ist (85 % Wind / 60 % PV).
      3. Kleinanlagen ≤ 7 kW.
  • Transparenz & Reporting (§ 101 Abs. 5–6):
    • Netzbetreiber müssen Begrenzungen frühzeitig elektronisch ankündigen.
    • Dokumentation und jährliche Aufstellung für Betreiber.
    • Veröffentlichung im Tätigkeitsbericht der E-Control.
  • Evaluierung (§ 101 Abs. 7):
    • Zwei Jahre nach Inkrafttreten erfolgt eine externe Evaluierung durch den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus.
    • Fokus: Integration erneuerbarer Energien und Kostenentwicklung.

📈 Bedeutung für Investoren

  • Planungsrisiko: Einspeiseleistung kann ab 2027 dynamisch reduziert werden – direkte Auswirkungen auf Ertragsprognosen.
  • Absicherung: Investoren sollten Speicherlösungen oder Direktleitungen prüfen, um Ausnahmen zu nutzen.
  • Kostenhebel: Finanzierungskalkulationen müssen die potenziellen Verluste durch Spitzenkappung berücksichtigen.
  • Transparenz: Regelmäßige Berichte schaffen Nachvollziehbarkeit, aber keine Garantie für stabile Erträge.
  • Strategische Chance: Batteriespeicher und Lastmanagement werden zum zentralen Business Case, um die Auswirkungen der Spitzenkappung abzufedern.

Was bedeutet das für Investoren? Die Spitzenkappung nach § 101 ElWG ist ein regulatorisches Risiko, das ab 2027 die Erträge von Wind- und PV-Anlagen begrenzen kann. Speicherlösungen und Netzoptimierung sind entscheidend, um dieses Risiko zu managen und die Wirtschaftlichkeit zu sichern.