Was bedeutet Herkunftsnachweise & Stromkennzeichnung für Betreiber von PV Anlagen oder Bezieher von PV Strom
Teil 7 des Günstiger Strom Gesetzes regelt die Herkunftsnachweise und die Stromkennzeichnung. Für Betreiber von Photovoltaikanlagen sind diese Bestimmungen entscheidend, da sie die Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Quellen transparenter und attraktiver machen.
Herkunftsnachweise (§§ 80–84)
- Offizielle Zertifizierung für Strom aus erneuerbaren Quellen.
- PV-Erzeuger erhalten Herkunftsnachweise, die den ökologischen Ursprung ihres Stroms belegen.
- Vorteil: Bessere Vermarktung durch Nachweis von Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit.
Stromkennzeichnung (§§ 85–87)
- Verpflichtung zur Transparenz gegenüber Endkunden.
- Stromanbieter müssen klar ausweisen, aus welchen Quellen ihr Strom stammt.
- PV-Strom wird sichtbar als erneuerbare Energie gekennzeichnet.
- Vorteil: Kunden können bewusst „grünen Strom“ wählen.
Bedeutung für PV-Erzeuger
- Mehr Marktchancen: Herkunftsnachweise erhöhen die Attraktivität von PV-Strom.
- Transparenz: Endkunden sehen klar, dass es sich um erneuerbare Energie handelt.
- Wettbewerbsvorteil: PV-Erzeuger profitieren von der klaren Kennzeichnung ihres Stroms.
Fazit
Teil 7 des Günstiger Strom Gesetzes stärkt die Glaubwürdigkeit und Marktposition von Photovoltaik-Strom. Durch Herkunftsnachweise und transparente Stromkennzeichnung wird erneuerbare Energie für Endkunden sichtbarer und für Erzeuger besser vermarktbar.
ℹ️ Die Short-Links zum Günstiger Strom Gesetz:
Direkt zu den relevanten Abschnitten für PV-Erzeuger:
- Teil 4 – Dezentrale Versorgung & Bürgerenergie:
photovoltaik-service.at/teil-4-dezentrale-versorgung-buergerenergie - Teil 5 – Erzeuger:
photovoltaik-service.at/teil-5-erzeuger - Teil 7 – Herkunftsnachweise & Stromkennzeichnung:
photovoltaik-service.at/teil-7-herkunftsnachweise-stromkennzeichnung - Teil 8 – Energiespeicherung:
photovoltaik-service.at/teil-8-energiespeicherung