Im Wirtschaftsausschuss wurde der Evaluierungsbericht 2024 zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) diskutiert. Es gibt weiter keine konkreten Pläne zur Fortführung von Photovltaik Förderungen. Der Förderkalender bevorstehender Fördercalls für 2025 ist immer noch leer (04.04.2025)
Im Wirtschaftsausschuss von Mittwoch stellte sich heraus, dass Österreich bei Photovoltaik und Biomasse seine Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien wahrscheinlich erreicht. Für Windkraft und Wasserkraft seien jedoch verbesserte Rahmenbedingungen nötig. Die Bundesregierung plant, basierend auf dem Bericht, Förderinstrumente anzupassen und weitere Gesetzesnovellen vorzunehmen.
Zudem wurde eine Änderung des EAG einstimmig beschlossen, die es ermöglicht, auch Komponenten aus der Schweiz für eine erhöhte regionale Wertschöpfung zu berücksichtigen. Eine Forderung der Grünen zur Förderung des Photovoltaik-Ausbaus wurde hingegen vertagt.
-> Entschließungsantrag
Das EAG wird von Stakeholdern als erfolgreiche Maßnahme eingeschätzt, allerdings bedarf es laut dem Bericht weiterer Optimierungen, etwa durch Gesetzesänderungen wie das Elektrizitätswirtschaftsgesetz und ein Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz. Auf regionaler Ebene müssen zudem geeignete Flächen ausgewiesen werden.
Staatssekretärin Zehetner-Piewald betonte im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) für ein stabiles Investitionsklima. Trotz internationaler Konflikte und wirtschaftlicher Herausforderungen habe das Gesetz Österreich auf einen guten Weg gebracht, seine Ziele im Bereich erneuerbarer Energien zu erreichen. Die Bundesregierung setzt dabei auf drei Prioritäten: Senkung der Energiekosten, Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Energiesystems und Förderung von Investitionen.
Besonderes Augenmerk soll auf den Netzausbau gelegt werden, um die Versorgung mit leistbarer und nachhaltiger Energie sicherzustellen. Zehetner-Piewald sprach sich gegen übermäßige gesetzliche Vorgaben („Gold Plating“) aus und betonte die Notwendigkeit einer parteiübergreifenden Zusammenarbeit, um wichtige Gesetzesnovellen wie das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) voranzutreiben. Energiegemeinschaften wurden als Erfolgsgeschichte hervorgehoben, mit geplanten Erweiterungen für Unternehmen.