Nach mehr als vier Jahren Wartezeit und bereits laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahren gibt es nun doch noch eine Einigung beim Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG). Die neue Strommarktreform wird am 11.02.2025 noch im Rahmen des „Günstiger-Strom-Gesetzespakets“ im Nationalrat beschlossen.
PV-Spitzenkappung: Bei neuen PV-Anlagen wird die maximal mögliche Einspeiseleistung (in Kilowatt – kW) künftig auf 70 Prozent der PV-Modulleistung (in Kilowatt peak – kWp) begrenzt. Selbst produzierter Sonnenstrom kann dabei weiterhin direkt im Haushalt oder Betrieb genutzt werden – die reduzierte Einspeisemöglichkeit setzt zudem einen zusätzlichen Anreiz für höheren Eigenverbrauch. Für typische Privathaushalte bedeutet die 70-Prozent-Kappung lediglich rund zwei Prozent weniger Stromeinspeisung pro Jahr, schafft jedoch spürbar mehr Netzkapazität im Gesamtsystem.
- Netznutzungsentgelt: Statt eines jährlich variierenden Netznutzungsentgelts hat man sich nun auf einen fixen Versorgungsinfrastrukturbeitrag geeinigt. PV-Anlagen bis 20 kW netzwirksamer Leistung können weiterhin kostenfrei in das Stromnetz einspeisen. Für größere Anlagen – bestehende wie neue – gilt ab 2027 ein fixer Beitrag von 0,05 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh).