Photovoltaik Service  – TÜV-zertifizierter PV-Anbieter Österreich ✓ Planung  ✓ Errichtung  ✓ Instandhaltung

Wenn die Wärmepumpe die PV Anlage kleiner macht

Ein Importeur italienischer Delikatessen im Wiener Speckgürtel errichtet ein neues Lager. Die Ware ist temperaturkritisch: Olivenöl, Käse, Salumi, Schokolade. Beheizt wird über eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonden. Auf das Dach soll eine Photovoltaikanlage – und zwar bewusst nur 29 kW, um die Wandlermessung zu vermeiden.

Die Überlegung ist nachvollziehbar und weit verbreitet. Sie hat in diesem Fall nur einen Fehler, und der kostet mehr als die Wandlermessung selbst.

Warum so viele bei 29 kW landen

Netzbetreiber unterscheiden zwischen direkter Messung und indirekter Messung über Stromwandler. Unterhalb eines bestimmten Schwellwerts genügt ein direkt angeschlossener Zähler. Darüber braucht es Wandler, einen größeren Zählerschrank und eine aufwendigere Verdrahtung – einmalige Kosten im vierstelligen Bereich plus ein höheres laufendes Messentgelt.

Wo genau dieser Schwellwert liegt, ist vom Netzgebiet und den jeweiligen technischen Anschlussbedingungen abhängig. Wer eine Anlage plant, hört deshalb häufig einen Richtwert und richtet die Anlagengröße knapp darunter aus. Aus 100 kWp möglicher Belegung werden 29 kW gebaute Leistung.

Der Denkfehler: Die Grenze gilt nicht der PV-Anlage

Der Schwellwert bezieht sich nicht auf die Erzeugungsanlage, sondern auf den Strom über der Messeinrichtung. Also auf den Zählpunkt insgesamt – Erzeugung und Bezug.

Genau hier fällt die Wärmepumpe ins Gewicht. Eine Sole-Wasser-Wärmepumpe für eine Lagerhalle ist kein Nebenverbraucher, sondern in aller Regel der Hauptverbraucher des Gebäudes. Rechnet man den elektrischen Heizstab dazu, der als Spitzenlastabdeckung fast immer mitgeplant wird, entsteht auf der Bezugsseite eine Anschlussleistung, die den Schwellwert unter Umständen bereits allein erreicht.

Wer die PV-Anlage beschneidet, um eine Wandlermessung zu vermeiden, die das Gebäude ohnehin braucht, zahlt zweimal: einmal die Wandlermessung und einmal die nicht gebaute Dachfläche.

Der Verzicht bringt in diesem Fall schlicht nichts. Die Wandlermessung kommt trotzdem, weil sie nicht an der Photovoltaik hängt, sondern an der Heizung. Verloren ist nur die Dachfläche – und zwar für die Lebensdauer des Gebäudes, weil ein Hallendach nach der Fertigstellung praktisch nicht mehr nachbelegt wird.

Warum das niemandem auffällt

Der Grund ist eine Zuständigkeitslücke zwischen zwei Gewerken.

Der Photovoltaikbetrieb rechnet die Erzeugungsseite. Er kennt den Schwellwert für Erzeugungsanlagen, sieht die Wärmepumpe aber nicht als sein Thema und fragt in vielen Fällen gar nicht danach. Der Haustechnikplaner dimensioniert Wärmepumpe und Sondenfeld nach der Heizlast. Die Messkonzeptlogik des Netzbetreibers gehört nicht zu seinem Aufgabenbereich, und die geplante PV-Anlage steht nicht in seinem Auftrag.

Beide arbeiten korrekt. Der Fehler entsteht dazwischen – dort, wo niemand zuständig ist, weil er nur sichtbar wird, wenn man beide Seiten zugleich betrachtet.

Was vor dem Netzanschlussantrag zu klären ist

Die Entscheidung ist mit dem Netzanschlussantrag gefallen. Danach lässt sie sich nur noch mit erheblichem Aufwand korrigieren. Drei Punkte gehören deshalb vorher geklärt:

  • Wie hoch ist die gesamte Anschlussleistung des Objekts – inklusive Wärmepumpe, Heizstab und allfälliger Ladeinfrastruktur? Nicht die PV-Leistung allein.
  • Welcher Schwellwert für die Messeinrichtung gilt im konkreten Netzgebiet, und wird er durch die Bezugsseite bereits erreicht?
  • Welche Einspeiseleistung gibt der Netzbetreiber am Standort überhaupt frei? Diese Frage kann die vorherigen beiden gegenstandslos machen.

Erst wenn diese drei Antworten vorliegen, lässt sich die Anlagengröße sinnvoll festlegen. Vorher ist jede Dimensionierung eine Vermutung.

Nicht jede große Anlage rechnet sich

Umgekehrt gilt: Fällt die Prüfung anders aus, kann die kleine Anlage die richtige Entscheidung sein. Wer keinen nennenswerten Eigenverbrauch hat und dessen Energiegemeinschaft den Mehrertrag nicht aufnehmen kann, verkauft den Überschuss zum Marktpreis – und dann amortisiert sich die Mehrinvestition in zusätzliche Module über einen Zeitraum, der sie fragwürdig macht.

Der Punkt ist nicht, dass groß immer besser wäre. Der Punkt ist, dass die Entscheidung auf einer geprüften Grundlage fallen sollte statt auf einem Richtwert, der für etwas anderes gilt.


Mössenlechner Consulting prüft Photovoltaik- und Speicherprojekte technisch und wirtschaftlich – ohne Hardwarevertrieb und ohne Lieferantenprovisionen. Die Trennung von Prüfung und Verkauf ist die Voraussetzung dafür, dass ein Ergebnis offen sein kann.