OeMAG Fördercall Photovoltaik Förderung 2025

OeMAG Fördercall und Photovoltaik Förderung 2025: Ab sofort besteht die Möglichkeit, eine bundesweiten PV-Förderung zu erhalten. Sichern Sie sich jetzt den Investionszuschuss. Hier finden Sie hilfreiche Informationen für Photovoltaik Förderungen in Österreich.

Marktprämie als Förderung für PV Anlagenbetreiber
Marktprämie für Photovoltaik bringt bares Geld



Einreichung: Förderanträge können online über die EAG-Abwicklungsstelle gestellt werden. Die Reihung erfolgt nach dem Zeitpunkt der Einreichung.Wir unterstützen Sie gerne bei der Einreichung Ihrer OeMAG Photovoltaik Förderung 2025

OeMag Photovoltaik Förderung 2025

Photovoltaik Förderungen – endlich sind sie wieder da! Der erste Fördercall des Jahres ist seit 23. April 2025 geöffnet

Termine, Fördermittel und Fördersätze der Fördercalls 2025 für Photovoltaik in Österreich

Ticketziehung Investitionszuschüsse für Photovoltaik und Stromspeicher

Kategorien A, B, C und D

First-Come-First Served Prinzip: Die Abwicklung des Fördercalls funktioniert wieder online. Nur wer innerhalb der ersten Minuten
des Fördercalls einreicht, hat eine gute Chance auf eine Förderzusage.->  Wir unterstützten Sie  gerne bei der Einreichung und Abwicklung Ihres Förderantrages. Das bedeutet für Sie: Weniger Risiko, mehr Zeit und mehr Wirtschaftlichkeit.

Infos zur Förderung auf einen Blick:

Fördercalls:

  • 23.04.2025 | 17 Uhr – 08.05.2025
  • 23.06.2025 – 07.07.2025
  • 08.10.2025 – 22.10.2025

Konditionen:

  • Förderhöhe: bis zu 160 €/kWp (PV) | 150 €/kWh (Speicher)
    Maximal 30% der förderfähigen (Netto-)Kosten
  • Ab-/Zuschläge:
    • 25% Abschlag für PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder Grünflächen

30% Zuschlag für innovative PV-Anlagen

Innovative Anlagen: Zusätzliche Zuschläge von 30 % für innovative Photovoltaik-Lösungen wie schwimmende Anlagen oder Agri-Photovoltaik. Ein hoher Eigenverbrauchsanteil wird bevorzugt. Die Komponenten müssen zertifiziert sein und von qualifizierten Installateuren installiert werden.

ICH MÖCHTE EINE PHOTOVOLTAIK BERATUNG

office@photovoltaik-service.at

tel.: 0664 510 34 17

EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2025

Die 76. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus, bekannt als die EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2025, bringt wichtige Änderungen für die Förderung erneuerbarer Energien in Österreich. Sie legt neue Rahmenbedingungen für Investitionszuschüsse fest, insbesondere für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher. Die Novelle definiert spezifische Fördersätze und Zeitfenster für Fördercalls, um die Nutzung erneuerbarer Energien weiter zu fördern. Mit dieser Verordnung wird die wirtschaftliche Attraktivität von Investitionen in nachhaltige Energietechnologien gestärkt, während gleichzeitig die administrativen Abläufe für Förderanträge optimiert werden. Die Änderungen unterstreichen das Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich voranzutreiben und die Klimaziele zu erreichen.

https://www.oem-ag.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/gesetze/2025_04_23_EAG_Investitionszuschuesseverordnung_Strom_Novelle_2025.pdf

Anfrage für eine Beratung und Planung

Wichtige Förderprogramme im Überblick

Investitionszuschuss gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG):

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bietet umfassende Fördermöglichkeiten, um den Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich voranzutreiben. Beantragt wird über die OeMAG Hier sind einige wichtige Details zu den Förderungen:

Fördermöglichkeiten

Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher: Investitionszuschüsse für Anlagen bis zu 1 MWp.

Zuschläge und Abschläge

ZUSCHLÄGE:

Innovative Anlagen wie schwimmende Photovoltaik oder
Agri-Photovoltaik erhalten zusätzliche Zuschläge von 30 %.
Gebäudeintegrierte Photovoltaik oder
Anlagen an Lärmschutzwänden
u.v.a.

ABSCHLÄGE:
Abschläge: Für Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen gibt es Abschläge von 25 %, die jedoch bei bestimmten Anbringungsarten entfallen.

Kombinierbarkeit: Förderungen können machmal auch mit anderen Programmen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene kombiniert werden.

Genaue Anleitung zum Antragsverfahren