Die Marktprämie für Photovoltaik ist eine interessante Alternative zum Investitionszuschuss. Bei der Marktprämie bekommt man pro kWh einen fix vereinbarten Betrag. Die Höhe der Marktprämie ist in Cent pro kWh angegeben. Sie ergibt sich aus dem anzulegenden Wert und dem Referenzmarktwert oder Referenzmarktpreis.
Der Referenzmarktwert für Photovoltaikanlagen
Gemäß § 13 (4) EAG hat E-Control monatlich den Referenzmarktwert für Photovoltaik des vergangenen Monats zu berechnen und zu veröffentlichen.
Der Referenzmarktwert dient der Berechnung der Marktprämie. Er ist der Preismittelwert und wird auf Basis der jeweiligen stündlichen Erzeugungsmenge gewichtet. Als Preisreferenz werden hierfür die Stundenpreise der Day-Ahead-Marktkopplung der österreichischen Gebotszone herangezogen. Die erzeugte Strommenge der jeweiligen Technologie für die gesamte österreichische Regelzone basiert auf den Daten der Informationstransparenzplattform des Europäischen Verbunds der Übertragungsnetzbetreiber („ENTSO-Strom“). Erst nach erfolgter Kontrolle und Freigabe der Daten des vergangenen Monats durch die APG, erfolgt die Berechnung und Veröffentlichung der einzelnen Referenzmarktwerte durch die E-Control.
Referenzmarktwert Juni 2024 für Photovoltaikanlagen bei 4,24 Cent/kWh
https://www.e-control.at/referenzmarktwert
Wie lange gilt die Marktprämie?
Sofern nicht anders bestimmt, werden Marktprämien ab Nachweis der Inbetriebnahme der neuerrichteten Anlage (bei Erweiterungen und Revitalisierungen ab Nachweis der Inbetriebnahme der erweiterten oder revitalisierten Anlage) bei der EAG-Förderabwicklungsstelle für eine Dauer von 20 Jahren gewährt.
Marktprämie nächster Gebotstermin startet schon am 10. September
Wer eine Marktprämie für seinen Photovoltaik Strom beantragen möchte, hat Glück. Denn der nächste Gebotstermin ist von
10.09.-24.09.