Das Günstiger-Strom-Gesetz im Detail

Mit dem neuen Günstiger Strom Gesetz schafft Österreich die Grundlage für eine moderne und faire Stromversorgung. Für Betreiber von Photovoltaikanlagen ergeben sich dadurch neue Chancen und klare Rahmenbedingungen. Wir haben uns den Gesetzesentwurf für Sie als Betreiber von PV Anlagen angesehen. Hier das Ergebnis:

Relevante Abschnitte für PV-Erzeuger

Teil 4 – Dezentrale Versorgung und Bürgerenergie (§§ 62–72)

  • Strombezugsverträge & Direktleitungen: Vereinfachte Möglichkeiten für Eigenverbrauch und Direktvermarktung.
  • Energiegemeinschaften: Zusammenschluss von PV-Erzeugern und Konsumenten zur gemeinsamen Nutzung von Strom.
  • Messung & Verrechnung: Klare Regeln für die Abrechnung innerhalb von Energiegemeinschaften.

Teil 5 – Erzeuger (§§ 73–77)

  • Errichtung & Inbetriebnahme: Vorgaben für neue PV-Anlagen.
  • Pflichten der Erzeuger: Betriebssicherheit, Datenmeldungen und technische Standards.
  • Ansteuerbarkeit: Neue PV-Anlagen müssen netzdienlich steuerbar sein.
  • Kleinsterzeugungsanlagen: Sonderregelungen für Kleinst-PV-Anlagen.

Teil 7 – Herkunftsnachweise & Stromkennzeichnung (§§ 80–87)

  • Herkunftsnachweise: Offizielle Zertifizierung für Strom aus erneuerbaren Quellen.
  • Stromkennzeichnung: Transparenz gegenüber Endkunden.

Teil 8 – Energiespeicherung (§§ 88–90)

  • Speicherintegration: Regeln für den Betrieb von Batteriespeichern.
  • Pflichten der Betreiber: Sicherheit und Transparenz beim Einsatz von Speichern.

Vorteile für PV-Betreiber

  • Mehr Rechtssicherheit durch klare gesetzliche Vorgaben.
  • Neue Geschäftsmodelle durch Energiegemeinschaften und Direktleitungen.
  • Bessere Vermarktung dank Herkunftsnachweisen und Stromkennzeichnung.
  • Flexibilität durch Integration von Speichern.

Download der Regierungsvorlage des Gesetzes

ℹ️ Die Short-Links zum Günstiger Strom Gesetz:

Direkt zu den relevanten Abschnitten für PV-Erzeuger: